Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der eazf GmbH Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK und Teilnehmenden. Abweichende Bedingungen von Teilnehmenden erkennt die eazf GmbH grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig an die eazf GmbH gerichtet werden. Anmeldungen sind ausschließlich online über das Buchungssystem der eazf GmbH möglich. Anmeldungen per Mail, Fax oder Telefon sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Teilnehmende eine Anmeldebestätigung. Eine verbindliche Buchung ist erst dann erfolgt, wenn Teilnehmende die schriftliche Anmeldebestätigung erhalten haben. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Im Falle einer Überbuchung des gewählten Kurses werden Teilnehmende schriftlich benachrichtigt und erhalten einen Platz auf der Warteliste. Mit der Angabe der E-Mail-Adresse erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass die eazf GmbH diese für die Kommunikation im Zusammenhang mit Kursbuchungen der Teilnehmenden (z.B. Anmeldebestätigungen, Informationen zum Kurs, Rechnungen) und zur allgemeinen Information über das Kursangebot der eazf verwenden darf. Dieses Einverständnis kann durch die Teilnehmenden jederzeit gegenüber der eazf GmbH in Textform widerrufen werden.

§ 3 Kursgebühren
Die Kursgebühren werden nach Anmeldung in Rechnung gestellt. Fortbildungsveranstaltungen der eazf GmbH sind gemäß § 4 Nr. 21a Buchstabe bb UStG von der Umsatzsteuer befreit, eine Umsatzsteuer auf die Kursgebühr wird daher nicht erhoben. Der Rechnungsversand erfolgt ca. vier Wochen vor Kursbeginn. Sollte die Anmeldung vier Wochen vor Kursbeginn oder später eingehen, erfolgt der Rechnungsversand sofort. In den Kursgebühren sind Erfrischungsgetränke und Kaffee, bei Tageskursen ein Mittagessen sowie Kursunterlagen in gedruckter oder digitaler Form (USB-Stick oder Download-Möglichkeit) enthalten. Bei Aufstiegsfortbildungen und Weiterqualifizierungen ist das Mittagessen nicht in der Kursgebühr enthalten. Soweit zusätzliche Materialkosten anfallen, erhalten Teilnehmende frühzeitig eine Materialliste mit den zum Kurs mitzubringenden Materialien. Ein entsprechender Hinweis findet sich beim jeweiligen Kurs im Fortbildungsprogramm.
Soweit für einzelne Kurse eine verringerte Kursgebühr für die Mitgliedschaft in Fachgesellschaften oder für bestimmte Zielgruppen vorgesehen ist, wird darauf in den Fortbildungsprogrammen beim jeweiligen Kurs gesondert hingewiesen. Bitte die Mitgliedschaft auf der Anmeldung vermerken. Die eazf GmbH behält sich vor, ggf. einen Nachweis über die Mitgliedschaft zu verlangen. Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmenden aus einer Praxis zum gleichen Kurs wird auf die Kursgebühr ab dem/der dritten Teilnehmenden ein Nachlass von 10 % für die dritten und weiteren Teilnehmenden gewährt.

§ 4 Zertifikat
Zum Kursende erhalten Teilnehmende ein personalisiertes Zertifikat, in dem die Kursteilnahme und – soweit vorhanden – die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Standards des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) sowie den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird. Dieser Nachweis erfüllt auch die Anforderungen des § 95 d SGB V. Im Bereich der
Aufstiegsfortbildungen und Weiterqualifizierungen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnungen.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Die Zahlung der Kursgebühr ist ausschließlich durch Erteilung eines widerruflichen SEPA-Lastschriftmandats möglich. Der Einzug durch die Bank erfolgt ca. 14 Tage vor Kursbeginn. Gemäß den Vorschriften zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt der Einzug mit Vorankündigung (Pre-Notification) als Rechnungsbestandteil mit Angabe der Gläubiger-ID DE96ZZZ00000400015 und der Mandatsreferenznummer. Das SEPA-Lastschriftmandat berechtigt die eazf GmbH, die Kursgebühren für alle ab Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bei der eazf GmbH gebuchten Fortbildungsveranstaltungen einzuziehen. Sollte die Anmeldung zwei Wochen vor Kursbeginn oder später eingehen, erfolgt der Einzug sofort. Kommen Teilnehmende in Zahlungsverzug, so ist die eazf GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der eazf GmbH nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
Die Annahme und Anrechnung von durch Dritte ausgestellten Gutscheinen (z.B. Agentur für Arbeit, Bildungsprämiengutschein, Fortbildungsgutscheine von ZBV oder VfwZ e.V.) erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt der Einlösung durch den Aussteller. Wird die Einlösung durch den Gutscheinaussteller unabhängig vom Grunde verweigert, so ist die Rechnung vom Rechnungsempfänger unverzüglich auf den vollen Rechnungsbetrag auszugleichen.

§ 6 Stornierung / Kursabsage
Bei Stornierung durch Teilnehmende bis zu vier Wochen vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR fällig. Bei Stornierung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn beträgt die Gebühr/Ausfallentschädigung 10 % der Kursgebühr, mindestens jedoch 15,00 EUR. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % der Kursgebühr erhoben. Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung kann nicht mehr berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung. Teilnehmenden bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen geringeren Schaden, der eazf GmbH bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Die Rücktrittserklärung/die Kündigungserklärung muss in Textform vorgenommen werden. Entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der eazf GmbH. Die Vertretung angemeldeter Teilnehmender ist selbstverständlich möglich.
Die eazf GmbH behält sich in Ausnahmefällen die Änderung von Terminen, Dozenten und geringfügige Änderungen des Seminarinhalts unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung und des Vertragszwecks vor. Bei Ausfall des Kurses durch Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht von der eazf GmbH zu vertretenden wichtigen Gründen (z.B. Nichterscheinen des Dozenten) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Auch im Falle der mangelnden Durchführbarkeit wegen zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die eazf GmbH den Rücktritt vor. In diesen Fällen informiert die eazf GmbH die Teilnehmenden umgehend und erstattet ggf. die bereits geleistete Teilnehmergebühr. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf den Veranstaltungspreis. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der eazf GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie von ihr nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

§ 7 Abweichende bzw. ergänzende Bestimmungen
Bei Aufstiegsfortbildungen, Weiterqualifizierungen, Praxistrainings und Beratungsleistungen der eazf GmbH gelten abweichend bzw. ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen die Regelungen des Teilnehmer- bzw. Beratungsvertrages.

§ 8 Urheberrecht
Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen von der eazf GmbH angebotenen Fortbildungsveranstaltungen nicht gestattet, es sei denn, der Dozent, die zuständige Kursbetreuung und alle Teilnehmenden erklären ausdrücklich ihr Einverständnis.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt.

Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Stand: Oktober 2023


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