Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) - Zulassungsvoraussetzungen
Neben dem Nachweis einer erfolgreichen Abschlussprüfung als ZAH bzw. ZFA (Prüfungszeugnis einer deutschen Zahnärztekammer) sind Teilnahmebescheinigungen über das erfolgreiche Ablegen der Kurse Prothetische Assistenz und Prophylaxe-Basiskurs, ein Nachweis über den Besuch eines Kurses zur Herz-Lungen-Wiederbelebung von mindestens 16 Stunden, ein Nachweis über Kenntnisse gemäß § 18a (3) Röntgenverordnung, Bescheinigungen oder Zeugnisse, dass die/der Bewerber/in bis zum Kursbeginn mindestens zwei Jahre als zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZAH/ZFA) tätig gewesen ist, sowie ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) mit Passfoto einzureichen. Die Nachweise sind jeweils in Kopie zusammen mit der Anmeldung bei der eazf einzureichen und müssen zu allen Prüfungen noch Gültigkeit haben!
Eignungstest
Die Zulassung zur Aufstiegsfortbildung hängt vom Ergebnis eines Eignungstests ab. Gegenstand des Eignungstests sind allgemeine Kenntnisse aus der zahnmedizinischen Fachkunde (Stand Berufsschule) sowie spezielle Kenntnisse im Bereich der Oralprophylaxe (Stand fortgebildete ZAH/ZFA) und der Abrechnung nach BEMA/GOZ geprüft. Die in der Berufsschule vermittelten Lerninhalte sind hierbei Mindestvoraussetzung. Der Eignungstest ist kostenfrei.
Prüfungsanmeldung BLZK
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt bei der BLZK. Sie erhalten von dieser rechtzeitig vor der Abschlussprüfung einen entsprechenden Antrag. Die oben aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen sind fristgerecht, aktuell und vollständig in beglaubigter Abschrift bei der BLZK, Referat Zahnärztliches Personal, Fallstr. 34, 81369 München als zuständiger Prüfungsbehörde nachzuweisen. Auskünfte zum Prüfungswesen erhalten Sie unter der Telefonnummer 089 72480-170/-172.