Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz
Zahnärzte
Nach § 18a Abs. 2 der Röntgenverordnung waren Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Fachkunde nach dem 31.12.1987 erworben haben, verpflichtet, diese bis spätestens 01.07.2007 zu aktualisieren. Für die Praxisinhaber/innen, die ihre Fachkunde nach dem 01.07.2002 erworben haben, erfolgt die Aktualisierung im fünfjährigen Turnus.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) sieht insbesondere die Curricula und Kompaktkurse der eazf für die Aktualisierung der Fachkunde gem. § 18a i.V.m. § 45 RöV als geeignet an. Diese Kurse sind im Jahresprogramm der eazf mit einem Stempel "Unter besonderer Berücksichtigung der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz konzipiert" versehen.
Bei der Anmeldung zu einem dieser Kurse senden wir Ihnen ein Skript zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz mit einem Prüfungsbogen zum Nachweis Ihrer Kenntnisse zu. Diesen Prüfungsbogen bringen Sie bitte bei der Kursteilnahme mit, Sie erhalten dann zusammen mit Ihrem Fortbildungszertifikat eine Bestätigung der BLZK über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Kursanmeldung, wenn Sie an einer Aktualisierung der Fachkunde interessiert sind. Für die Bereitstellung und den Versand des Skriptes wird neben der im Kursprogramm ausgewiesenen Kursgebühr eine von der BLZK in Rechnung gestellte Schutzgebühr von EUR 20,00 erhoben. Anmeldungen zur Aktualisierung der Fachkunde müssen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn bei uns eingehen.
Zudem bietet die eazf für Zahnärzte regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz an. Sie erhalten nach dem Kurs neben dem Zertifikat eine Bescheinigung der BLZK. Dozent der Kurse ist Dr. Helmut Diewald. Bei Interesse können Sie sich hier für diese Kurse direkt anmelden:
Zahnärztliches Personal
Auch Zahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sowie das zahnärztliche Hilfspersonal mit Kenntnissen im Strahlenschutz, die vor dem 01.07.2002 erworben wurden, waren nach § 18a RöV Abs. 3 verpflichtet, die Kenntnisse im Strahlenschutz bis zum 01.07.2007 zu aktualisieren, wenn sie weiter ihre erworbenen Kenntnisse anwenden wollen. Von zahnärztlichem Fachpersonal nach dem 01.07.2002 erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz müssen im fünfjährigen Turnus aktualisiert werden.
Die eazf und die zahnärztlichen Bezirksverbände bieten für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der BLZK über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz. Unsere aktuellen Kurstermine finden Sie in der folgenden Terminübersicht.
Allgemeine Anfragen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz erteilen die Mitarbeiterinnen des Referates Praxisführung der BLZK unter den Telefonnummern +49 89 72480174 oder -194.