Erwerb und Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde

Die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs bzw. einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme.

Die eazf bietet regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz an. Aktuell werden diese Kurse auschließlich online per ZOOM durchgeführt. Bei Interesse können Sie sich hier für diese Kurse direkt anmelden. Die verfügbaren Kurstermine finden Sie in der nachfolgenden Übersicht (in der Liste nicht aufgeführte Termine sind ausgebucht!):

>>> Terminübersicht Aktualisierungskurse >>>

Bei der Anmeldung zu einem dieser Kurse senden wir Ihnen ein Skript mit einem Prüfungsbogen zum vorbereitenden Eigenstudium zu. Diesen Prüfungsbogen bringen Sie bitte bei der Kursteilnahme mit. Bei Online-Aktualisieungskursen senden Sie den Bogen bitte per Mail an uns. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer gemeldet sind, erhalten nach dem Kurs neben dem Zertifikat der eazf eine Bescheinigung der Bayerischen Landeszahnärztekammer über die aktualisierte Fachkunde im Strahlenschutz. Andere Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung der eazf über die Aktualisierung im Strahlenschutz.

Hinweis:
Für die Aktualisierung der Fachkunde im Rahmen dieser Fortbildung ist eine Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn vorgeschrieben. Anmeldungen, die die Meldefrist unterschreiten, können nicht mehr berücksichtigt werden!


Erwerb der Fachkunde

Grundlage für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz gemäß der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (Fachkunderichtlinie). Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben die Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde gesondert erwerben. Dazu muss die Sachkunde nachgewiesen und ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs absolviert werden. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs darf für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung durch die zuständige Stelle - in Bayern die BLZK - nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Informationen zur Beantragung bei der BLZK finden Sie unter www.blzk.de/fachkunde.

>>> Terminübersicht Erwerb Fachkunde >>>

Allgemeine Anfragen zur Fachkunde im Strahlenschutz erteilen die Mitarbeiterinnen des Referates Strahlenschutz der BLZK unter der Telefonnummer +49 89 230211-352/344. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Informationsseite der BLZK.

Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der eazf.

Doreen Brode

Tel.: 089 230211-432
Fax: 089 230211-406
dbrode@eazf.de