Berufszulassung bei ausländischem Studium

Wer seine zahnmedizinische Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat, benötigt für eine zahnärztliche Berufstätigkeit in Bayern eine behördliche Berufszulassung als Zahnarzt. Berufszulassungen sind die zahnärztliche Approbation sowie die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde. Nur die zahnärztliche Approbation berechtigt zur dauerhaften Ausübung der Zahnheilkunde.

Fachsprachentest

Eine der Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um in Deutschland eine Berufszulassung als Zahnarzt zu erhalten (Approbation bzw. Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde), ist, dass die betreffende Person über die für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Die jeweilige Berufszulassungsbehörde (Regierung von Oberbayern bzw. Regierung von Unterfranken) entscheidet im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer zahnärztlichen Berufszulassung, ob die antragstellende Person einen Sprachtest abzulegen hat.

Die 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 hat einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen beschlossen. Auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers haben das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die Regierung von Oberbayern sowie die Regierung von Unterfranken und die BLZK eine Verfahrensordnung für die Abnahme von Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer zahnärztlichen Berufszulassung vereinbart.

Die BLZK übernimmt die Durchführung der Sprachtests im Auftrag der jeweiligen Regierung im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens. Mit der Organisation der Sprachtests hat die BLZK die eazf GmbH als Dienstleistungsgesellschaft der BLZK beauftragt. Wenn die Ablegung eines Sprachtests erforderlich ist, teilt dies die jeweilige Regierung dem Antragsteller im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens mit und verweist diesen an die eazf GmbH.

Folgende Termine sind aktuell verfügbar:

  • 12.12.2023
  • 19.12.2023
  • 23.01.2024
  • 27.02.2024
  • 26.03.2024
  • 09.04.2024
  • 06.08.2024
  • 19.11.2024
  • 10.12.2024

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 89 230211-468 bzw. per Mail sprachpruefungen@eazf.de und unter www.blzk.de.

Sefora Klessinger

Tel.: 089 230211-468
Fax: 089 230211-438
sklessinger@eazf.de