Berufszulassung bei ausländischem Studium

Wer seine zahnmedizinische Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat, benötigt für eine zahnärztliche Berufstätigkeit in Bayern eine behördliche Berufszulassung als Zahnarzt. Berufszulassungen sind die zahnärztliche Approbation sowie die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde. Nur die zahnärztliche Approbation berechtigt zur dauerhaften Ausübung der Zahnheilkunde. Informationen zur Berufszulassung bei ausländischem Studium bzw. zur Beantragung der Zahnärztlichen Approbation finden Sie auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK).

Nachweis erforderlicher Kenntnisse der deutschen Sprache (Fachsprachentest)

Die Erteilung der Berufszulassung setzt unter anderem voraus, dass Antragsteller über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Wenn die Ablegung eines Fachsprachentests erforderlich ist, teilt dies die jeweilige Berufszulassungsbehörde dem Antragsteller im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens mit.

Die 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014 hat sich in einem Eckpunkte-Papier darauf verständigt, welche Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache zu stellen sind und wie diese Kenntnisse nachgewiesen werden können. Auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers haben das damalige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die Regierung von Oberbayern sowie die Regierung von Unterfranken und die BLZK eine Verfahrensordnung für die Abnahme von Fachsprachentests durch die BLZK für die Fälle vereinbart, in denen die Berufszulassungsbehörde die Ablegung eines Fachsprachentests für erforderlich hält. Diese Verfahrensordnung gilt nur für die von der BLZK angebotenen Fachsprachentests. Mit der Durchführung dieser Fachsprachentests hat die BLZK die eazf GmbH beauftragt. 

Fachsprachentests, die bei der Zahnärztekammer oder der sonst zuständigen Stelle eines anderen Landes absolviert wurden, sowie Fachsprachentests von anderen Prüfungseinrichtungen werden von der Berufszulassungsbehörde als Nachweis anerkannt, sofern gewährleistet ist, dass die dortige Prüfung mit dem Fachsprachentest bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer gleichwertig ist. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall vorliegt, ist bei Bedarf vorab mit der zuständigen Berufszulassungsbehörde zu klären.

Folgende Termine für Fachsprachentests der eazf GmbH sind aktuell verfügbar:

  • 09.07.2024 / 15.07.2024 / 29.07.2024
  • 01.08.2024 / 08.08.2024
  • 10.10.2024 / 28.10.2024
  • 19.11.2024 / 21.11.2024
  • 10.12.2024 / 16.12.2024 / 19.12.2024

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 89 230211-468 bzw. per Mail sprachpruefungen@eazf.de und unter www.blzk.de.


Verfahrensordnung für die Abnahme von Fachsprachentests
Informationen der BLZK

Sefora Klessinger

Tel.: 089 230211-468
Fax: 089 230211-438
sklessinger@eazf.de