Berufszulassung bei ausländischem Studium

Wer seine zahnmedizinische Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat, benötigt für eine zahnärztliche Berufstätigkeit in Bayern eine behördliche Berufszulassung als Zahnarzt. Berufszulassungen sind die zahnärztliche Approbation sowie die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde. Nur die zahnärztliche Approbation berechtigt zur dauerhaften Ausübung der Zahnheilkunde. Informationen zur Berufszulassung bei ausländischem Studium bzw. zur Beantragung der Zahnärztlichen Approbation finden Sie auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK).

Nachweis erforderlicher Kenntnisse der deutschen Sprache (Fachsprachentest)

Die Erteilung der Berufszulassung setzt unter anderem voraus, dass Antragsteller über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Wenn die Ablegung eines Fachsprachentests erforderlich ist, teilt dies die jeweilige Berufszulassungsbehörde - in Bayern ist dies die Regierung von Oberbayern - dem Antragsteller im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens mit.

Die Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache und die Form des Nachweises dieser Kenntnisse in der Verfahrensordnung für die Abnahme von Fachsprachentests für die Fälle festgelegt, in denen die Berufszulassungsbehörde die Ablegung eines Fachsprachentests für erforderlich hält. Diese Verfahrensordnung gilt nur für die von der BLZK angebotenen Fachsprachentests. Mit der Durchführung dieser Fachsprachentests hat die BLZK die eazf GmbH beauftragt. 

Fachsprachentests, die bei der Zahnärztekammer oder der sonst zuständigen Stelle eines anderen Landes absolviert wurden, sowie Fachsprachentests von anderen Prüfungseinrichtungen werden von der Berufszulassungsbehörde als Nachweis anerkannt, sofern gewährleistet ist, dass die dortige Prüfung mit dem Fachsprachentest bei der BLZK gleichwertig ist. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall vorliegt, ist bei Bedarf vorab mit der zuständigen Berufszulassungsbehörde zu klären.

Folgende Termine für Fachsprachentests der eazf GmbH sind aktuell verfügbar:

  • 28.01.2026 / 29.01.2026 
  • 11.03.2026 / 12.03.2026
  • 20.04.2026 / 28.04.2026 / 29.04.2026
  • 04.05.2026 / 05.05.2026 / 07.05.2026 / 18.05.2026
  • 02.06.2026 / 02.06.2026 / 03.06.2026
  • 28.07.2026 / 29.07.2026 /30.07.2026
  • 04.08.2026 / 05.08.2026 / 06.08.2026
  • 28.09.2026 / 29.09.2026 / 30.09.2026
  • 13.10.2026 / 14.10.2026 / 15.10.2026
  • 03.11.2026 / 04.11.2026 / 05.11.2026
  • 08.12.2026 / 09.12.2026 / 10.12.2026

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 89 230211-468 bzw. per Mail sprachpruefungen@eazf.de und unter www.blzk.de.


Merkblatt zum Ablauf der Sprachprüfung
Einverständniserklärung Mailzusendung Bescheinigung
Verfahrensordnung für die Abnahme von Fachsprachentests
Informationen der BLZK

Sefora Klessinger

Tel.: 089 230211-468
sklessinger@eazf.de