Impfschulung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (alle Termine ausgebucht!)

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Impfzertifikat können Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 impfen. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), Ziel ist eine Verbesserung der Impfquote.

Voraussetzungen für eine Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus sind die Teilnahme der impfwilligen Zahnärztinnen und Zahnärzte an einer ärztlichen Schulung und die Bestätigung einer erfolgreichen Teilnahme an dieser Schulung durch Ausstellung eines Impfzertifikates durch die BLZK. Grundlage hierfür ist das gemäß § 20b Abs. 3 IfSG von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelte Muster-Curriculum.

1. Ziel der ärztlichen Schulung sowie zeitlicher Umfang und Aufteilung

Ziel der ärztlichen Schulung ist es, auch Zahnärztinnen und Zahnärzte für einen vorübergehenden Zeitraum zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu befähigen und zu berechtigen. Grund dafür ist die sehr hohe Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen, aber auch nach Erst- und Zweitimpfungen während der derzeitigen Pandemie-Welle.

Die zu absolvierende ärztliche Schulung umfasst insgesamt sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Sie unterteilt sich in eine theoretische ärztliche Schulung mit Lernerfolgskontrolle von vier Unterrichtsstunden einschließlich 90 Minuten Selbststudium und in einen praktischen Teil von zwei Unterrichtsstunden.

2. Theoretische ärztliche Schulung mit Lernerfolgskontrolle

Die theoretische Schulung kann digital als Face-to-face-Fortbildung in Echtzeit und/oder als internetbasierte Online-Fortbildung und/oder in Präsenz erfolgen. Hierzu kann das Online-Fortbildungsangebot "Impfen zum Schutz vor Covid-19" (siehe https://impfencovid19.de/) der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (AÖGW) genutzt werden.

Das Modul der AÖGW für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist freigeschaltet. Die Registrierung und auch die Nutzung dieses Fortbildungsangebotes sind für die Teilnehmenden kostenfrei. Für diese theoretische ärztliche Schulung wird es auch andere Anbieter geben. Sollten Sie deren Angebot wahrnehmen, achten Sie bitte darauf, dass Sie sich bestätigen lassen, dass das betreffende Schulungsangebot den Vorgaben des Muster-Curriculums der Bundeszahnärztekammer für die "Ärztliche Schulung für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur praktischen Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-Cov-2" entspricht.

3. Praktische ärztliche Schulung

Der praktische Teil kann in Form einer 90-minütigen Hospitation unter ärztlicher Aufsicht beispielsweise in einem Impfzentrum oder einer Arztpraxis (auch bei einem Mund- Kiefer-Gesichtschirurgen, der Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführt) oder durch eine 90-minütige praktische ärztliche Notfallschulung erfolgen.

Die von der BLZK in Zusammenarbeit mit der eazf durchgeführten praktischen ärztliche Schulungen inklusive Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen sind inzwischen alle ausgebucht. Weitere Termine sind derzeit nicht mehr geplant. Für die praktische ärztliche Schulung nutzen Sie daher bitte nun bei Bedarf die Hospitation unter ärztlicher Aufsicht. 

Alle Teilnehmenden der bisherigen praktischen ärztlichen Notfallschulungen haben eine Teilnahmebescheinigung der eazf erhalten. Nach Vorlage der Bescheinigungen für den theoretischen und praktischen Teil bei der BLZK (bitte Originale senden!) stellt die BLZK das Impfzertifikat aus.

Inhaltliche bzw. rechtliche Anfragen zum Thema "Impfen durch Zahnärzte" richten Sie bitte ausschließlich an die BLZK, die eazf kann hierzu keine Auskünfte erteilen!

Telefon BLZK: 089 230211-312
Mail: covid19-impfzertifikat@blzk.de

Für Anfragen zu Ihrer Buchung der Schulung wenden Sie sich bitte per Mail an info@eazf.de.


Information der BLZK: Selbstständiges Impfen durch Zahnärzte

Information der BZÄK: Impfen in der Zahnarztpraxis

 

Allgemeine Auskunft

Tel.: 089 230211-400
Fax: 089 230211-404
info@eazf.de