Zulassungsvoraussetzungen

Es sind Nachweise über das Bestehen der Abschlussprüfung als ZAH bzw. ZFA (Prüfungszeugnis einer deutschen Zahnärztekammer), die erfolgreiche Teilnahme an der Anpassungsfortbildung Prophylaxe-Basiskurs oder einer gleichwertigen Qualifikation (Einzelkurse, Berufserfahrung) sowie der Kenntnisnachweis Röntgen gemäß § 74 Abs. 2 StrlSchG i.v.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV, jeweils in Kopie einzureichen.

Abschlussprüfung

Der Termin für die Abschlussprüfung wird frühzeitig festgelegt, die Prüfung findet zeitnah zum Ende des Kurses statt. Die Kosten für die Abschlussprüfung betragen EUR 350,00.

Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der eazf abgelegt. Die Prüfung ist in eine schriftlichen Teil und eine mündliche Fallpräsentation gegliedert. Im schriftlichen Teil werden die Kernfächer sowohl in Form von Multiple-Choice als auch in Form von offenen Fragen geprüft. Die Fallpräsentation besteht aus einem einem Kurzvortrag zu einem Patientenfall, der in Heimarbeit ausgearbeitet wird.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Abschluss "Prophylaxefachkraft eazf" einschließlich eines Abschlusszeugnisses mit den in der Weiterqualifizierung erbrachten Leistungsnachweisen.

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Sonja Böge

Tel.: 089 230211-452
Fax: 089 230211-438
sboege@eazf.de