

Prothetische Assistenz
Diese Anpassungsfortbildung ist geeignet für ZAH bzw. ZFA, die sich im Bereich Provisorienherstellung fortbilden möchten. Die Kursdauer beträgt 4 Tage (40 Stunden). Darin enthalten sind zehn Stunden praktisches Intensivtraining im zahntechnischen Labor der eazf. In der Kursgebühr sind Mittagessen und Getränke sowie Verbrauchsmaterialien enthalten. Rechtzeitig vor dem Kurs erhalten die Teilnehmer eine Liste über mitzubringende Materialien/Instrumente.
Kursinhalte
- Gesetzliche Grundlagen der Assistenz und Delegation
- Abformung
- Modellherstellung
- Provisorienherstellung
- Arbeitssicherheit und Patientenschutz
- Abrechnung
Die Inhalte werden eingehend in praktischen Übungen vertieft. Diese sollen die Basis für zukünftige prothetische Tätigkeiten bilden.
- Abformung
- Modellherstellung
- Provisorienherstellung
- Veneers
Es werden freiwillige Leistungskontrollen durchgeführt.
Zulassungsvoraussetzungen
Neben dem Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zur ZFA/ZAH und einem Nachweis über Kenntnisse gemäß § 74 Abs. 2 StrlSchG i.v.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV der Röntgenverordnung ist eine Bestätigung über Kenntnisse in der Herstellung von Provisorien mit Autopolymerisaten einzureichen.
Einführungskurs Prothetische Assistenz
Zur Vorbereitung auf die Anpassungsfortbildung Prothetische Assistenz bietet die eazf für Wiedereinsteiger/innen, Angestellte im ersten Berufsjahr bzw. ungeübte ZFA einen Einführungskurs an. Die Teilnehmer/innen erhalten hier eine fundierte Einweisung zu Abformung, Modellherstellung und Provisorienherstellung.
Termine, Dozenten und Anmeldung
Einführungskurs Prothetische Assistenz