

Prothetische Assistenz
Diese Anpassungsfortbildung ist geeignet für ZAH bzw. ZFA, die sich im Bereich Provisorienherstellung fortbilden möchten. Die Kursdauer beträgt 4 Tage (40 Stunden). Darin enthalten sind zehn Stunden praktisches Intensivtraining im zahntechnischen Labor der eazf. In der Kursgebühr sind Mittagessen und Getränke sowie Verbrauchsmaterialien enthalten. Rechtzeitig vor dem Kurs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Liste über mitzubringende Materialien/Instrumente.
Kursinhalte
- Gesetzliche Grundlagen der Assistenz und Delegation
- Abformung
- Modellherstellung
- Provisorienherstellung
- Arbeitssicherheit und Patientenschutz
- Abrechnung
Die Inhalte werden eingehend in praktischen Übungen vertieft. Diese sollen die Basis für zukünftige prothetische Tätigkeiten bilden.
- Abformung
- Modellherstellung
- Provisorienherstellung
- Veneers
Schriftliche und praktische Leistungskontrollen sind Bestandteil der Fortbildung. Bei Erreichung der erforderlichen Mindestpunktzahl erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich als „Fortgebildete ZFA“ aus.
Zulassungsvoraussetzungen
Neben dem Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zur ZFA/ZAH und einem Nachweis über Kenntnisse gemäß § 74 Abs. 2 StrlSchG i.v.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV ist eine Bestätigung über Kenntnisse in der Herstellung von Provisorien mit Autopolymerisaten einzureichen.