Update Datenschutz zum Erhalt der Fachkunde

Dieser Kurs wendet sich an Datenschutzbeauftragte, Praxisinhaber und Mitarbeiter, die den Datenschutz in der Praxis umsetzen. Der Gesetzgeber erwartet in Art. 37 Abs. 5 DSGVO von Datenschutzbeauftragten den Nachweis der Fachkunde. Diese soll regelmäßig aktualisiert und der Nachweis hierüber erbracht werden.

Immer häufiger finden regelmäßige Überprüfungen durch die Landesdatenschutzbehörden statt. Diese Überprüfungen sollen auch für Zahnarztpraxen ausgeweitet werden. Die noch sehr ungenaue Auslegung der DSGVO und des BDSG-neu erfordern eine laufende Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz, um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen.

Der Kurs vermittelt insbesondere Vorgehensweisen zur Optimierung der Datenschutzdokumentation in der Zahnarztpraxis innerhalb der Pflicht zur Dokumentation und informiert zu aktuellen Entwicklungen und Themen.

  • Aktuelle Entwicklung im Datenschutz
  • Umsetzung und Sanktionen der Datenschutzbehörden
  • ePrivacy-Verordnung und Cookies - Aktueller Stand
  • Erörterung praxisbezogener Fragen und Probleme

Auch ohne die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten müssen die Anforderungen des Datenschutzes in der Praxis eingehalten werden.


 

Hinweis: Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten? Die eazf Consult GmbH verfügt über entsprechend qualifizierte Beraterinnen, die diese Funktion für Ihre Praxis übernehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: eazf Consult GmbH, Stephan Grüner, Tel. 089 230211410, dsb@eazf.de.

Weitere Kurse zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

Silvia Leoncelli

Tel.: 089 230211-430
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sleoncelli@eazf.de