Erwerb und Aktualisierung Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztliches Personal erwirbt Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgenschein) nach § 74 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zur technischen Durchführung von Röntgenbildern in der Regel im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Mindestens alle fünf Jahre müssen diese Kenntnisse in einem von der BLZK als zuständiger Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz

Die eazf bietet für Mitarbeiternde (ZFA mit Röntgenschein) regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz an. Aktuell werden diese Kurse ausschließlich online per ZOOM durchgeführt. Die verfügbaren Kurstermine finden Sie in der nachfolgenden Übersicht (in der Liste nicht aufgeführte Termine sind ausgebucht!):

>>> Terminübersicht Aktualisierungskurse >>>

Hinweis:
Zusammen mit der Anmeldung sind die Röntgen-Erstbescheinigung sowie ein Nachweis der letzten Aktualisierung während des Anmeldeprozesses in Dateiform hochzuladen. Ohne Upload dieser Nachweise erfolgt keine Anmeldung!

Bei der Anmeldung zu einem dieser Kurse senden wir Ihnen ein Skript mit einem Prüfungsbogen zum vorbereitenden Eigenstudium zu. Diesen Prüfungsbogen bringen Sie bitte bei der Kursteilnahme mit. Bei Online-Aktualisieungskursen senden Sie den Bogen bitte per Mail an uns. Sie erhalten dann nach dem Kurs eine Bescheinigung der BLZK über die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz. Anmeldungen für Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz sind nur bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn möglich! Kurzfristigere Anmeldungen sind auf Grund gesetzlicher Vorgaben (Bearbeitungsfrist der auszufüllenden Prüfbögen) nicht zugelassen!


Erwerb des Kenntnisnachweises im Strahlenschutz

Auf der Grundlage des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der Fachkunderichtlinien vermittelt der Kurs den Teilnehmenden das theoretische und praktische Rüstzeug zur dentalen Röntgentätigkeit. Im Rahmen einer Abschlussprüfung wird der notwendige Kenntnisnachweis gemäß § 74 Abs. 2 StrlSchG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV erworben. Die verfügbaren Kurstermine finden Sie in der nachfolgenden Terminübersicht:

>>> Terminübersicht Erwerb Kenntnisnachweis >>>

Hinweis:
Mit der Anmeldung ist der Helferinnenbrief bzw. die Bescheinigung über die bestandene ZFA-Abschlussprüfung einer deutschen Zahnärztekammer in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen! Die Anmeldung zur Fortbildung ist erst nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen möglich! Bitte senden Sie die beglaubigte Kopie an die eazf GmbH, Strahlenschutz, Fallstr. 34, 81369 München. Vermerken Sie auf der Kopie auch die Kursnummer des von Ihnen gebuchten Kurses.


Allgemeine Anfragen zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz erteilen die Mitarbeiterinnen des Referates Strahlenschutz der BLZK unter der Telefonnummer +49 89 230211-352/-344. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Informationsseite der BLZK.

Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der eazf.

Doreen Brode

Tel.: 089 230211-432
Fax: 089 230211-406
dbrode@eazf.de